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Amt Bordesholm

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung im Grundschulalter

Fragen und Antworten auf einen Blick

Ab dem Schuljahr 2026/27 haben Kinder im Grundschulalter schrittweise einen Anspruch auf Ganztagsförderung. 

Der Schulverband Bordesholm ist Schulträger von 2 Grundschulstandorten im Verbandsgebiet: Die Lindenschule in Bordesholm sowie die Landschule an der Eider mit der Hauptstelle in Wattenbek und der Außenstelle in Brügge gehören zum Schulverband. An beiden Standorten wird eine Ganztagsbetreuung durch die Offenen Ganztagsbereiche (kurz: OGS) geboten, Durchführungsträger ist hier der Schulverband selbst. 

Der Schulverband setzt diesen Rechtsanspruch mithilfe geeigneter Maßnahmen und unter klaren Rahmenbedingungen, die sich auch an den Qualitätsstandards des Bildungsministeriums des Landes Schleswig-Holstein orientieren, erstmals zum Schuljahresstart 2026/27 um.

Dazu wurde eine Rahmenkonzeption zur Weiterentwicklung der OGS-Landschaft unter der Mitwirkung relevanter Beteiligter aus der Schul- und Betreuungslandschaft erarbeitet und beschlossen. 

Antworten auf häufige Fragen zum künftigen Rechtsanspruch finden Sie in unserer FAQ-Liste weiter unten. 

Nutzen Sie daneben natürlich auch gern das Beratungsangebot der OGS-Leitungen sowie der Ansprechpartner in der Amtsverwaltung / dem Schulverband Bordesholm. 

Häufig gestellte Fragen (FAQ)