Bauleitplanung
„Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke durch Bauleitpläne vorzubereiten und zu leiten”, so sagt es das Baugesetzbuch.
Doch was heißt das konkret und was sind eigentlich Bauleitpläne?
Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (der sog. „vorbereitende Bauleitplan”) und der Bebauungsplan (auch „verbindlicher Bauleitplan” genannt). Beide Pläne sollen eine geordnete städtebauliche Entwicklung auf den Grundstücken einer Gemeinde gewährleisten.