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Schiedsamt

Sie haben Streit? Die Schiedspersonen helfen Ihnen bei Konfliktlösungen.

Einige Beispiele für Streitigkeiten, bei denen das Schiedsamt tätig werden kann:

  • Einhaltung von Grundstücksgrenzen, Beschneiden von Hecken und Bäumen, Einwirkung von Lärm, Gerüchen 
  • Geldforderungen aus Verträgen und Schadensersatzansprüche
  • Hausfriedensbruch, Beleidigung und üble Nachrede, Verleumdung.
Schiedsamtsbezirk Amt Bordesholm beim Amtsgericht Rendsburg
Schiedsfrau Anja Schmitt
stellvertretende Schiedsfrau Annegret Dube

Ziel und Motto eines Schiedsverfahrens ist: Schlichten statt richten!

  • Die Tätigkeit ist ehrenamtlich, daher sind geringe Verfahrens- und Sachkosten zu zahlen. Für das Verfahren wird ein Kostenvorschuss in Höhe von 50 bis 70 Euro erhoben (abhängig vom voraussichtlichen Verfahrensumfang).
  • Schiedspersonen sind zu Verschwiegenheit und zur Unparteilichkeit verpflichtet.
  • Die Schiedspersonen können schlichten, aber nicht Recht sprechen. Sie dürfen keine Rechtsberatung geben. Das ist Anwälten vorbehalten.
  • Streitigkeiten, die die dem Familien- und Arbeitsrecht zuzuordnen sind, oder notarielle Angelegenheiten, sind nicht Gegenstand von Schiedsverfahren.
  • Die Schiedspersonen sind vom Amtsgericht vereidigt bzw. berufen und verpflichtet und unterliegen einer ständigen Qualitätskontrolle.
  • Grundlage der Arbeit der Schiedsperson ist die „Schiedsordnung für das Land Schleswig-Holstein (Sch0)” vom 10. April 1991 (GVOBL Schl.-H. S. 232).

Weitere Informationen zum Schiedsamt erteilt der Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V., BDS.

Ablauf eines Schiedsverfahrens

Ein Schiedsverfahren beginnt mit einem „Antrag auf Schlichtungsverhandlung“.

Inhalt des Antrags sollte sein:

  • Name, Vorname, Adresse des/der Antragstellenden (Veranlasser des Verfahrens)
  • Name, Vorname, Adresse der Gegenseite im Amtsbereich Bordesholm
  • eine kurze Schilderung des Sachverhaltes
  • inhaltliche Anträge (möglichst genaue Darstellung der Forderungen, die an die Gegenseite gestellt werden)
  • Unterschrift

Bei der Formulierung des Antrages sind die Schiedspersonen gern behilflich.

Nach Eingang des Antrags beim Schiedsamt ist ein Kostenvorschuss zu zahlen. Ist dieser auf dem Schiedsamtskonto eingegangen, wird ein Verhandlungstermin im Rathaus Bordesholm abgestimmt. An der Verhandlung nehmen Antragsstellende und die Gegenseite teil. Die Teilnahme ist verpflichtend. Unter Moderation der Schiedspersonen erarbeiten die Parteien gemeinsam ein Schlichtungsergebnis, dass in einem Protokoll festgehalten wird. Kommt eine Verständigung auf einen Vergleich zustande, ist dieser 30 Jahre gültig und kann im Bedarfsfall vollstreckt werden.

Bei weiteren Fragen helfen Ihnen die Schiedspersonen Anja Schmitt und Annegret Dube gern weiter.

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