Schiedsamt
Getreu dem Motto „Schlichten statt richten” helfen Ihnen unsere ehrenamtlichen Schiedspersonen des Schiedsamtes, teure Prozesse zu vermeiden.
Schiedsamtsbezirk | Bordesholm beim Amtsgericht Rendsburg |
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Schiedsfrau | Anja Schmitt |
stellvertretende Schiedsfrau | Annegret Dube |
Motto: Schlichten statt richten
- Vorgerichtliche Streitschlichtung in Zivilsachen wie auch in Strafsachen
- Die Tätigkeit ist ehrenamtlich, daher sind geringe Verfahrens- und Sachkosten zu zahlen.
- Für einen Vergleich sind in der Regel nicht mehr als 60 Euro fällig.
- Die Schiedspersonen sind zu Verschwiegenheit und ebenso zur Unparteilichkeit verpflichtet.
- Die Schiedspersonen können schlichten, aber nicht richten
– in vermögensrechtlichen Angelegenheiten (Zivilsachen) und Nachbarschaftsstreitigkeiten,
– in Strafsachen (Beleidigung, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Bedrohung und Verletzung des Briefgeheimnissses). - Die Schiedspersonen unterstehen der Aufsicht des Direktors des Amtsgerichtes Rendsburg.
- Die Schulung und Fortbildung erfolgt unter der Organisation des „Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen (BDS)”.
- Grundlage der Arbeit der Schiedsperson ist die „Schiedsordnung für das Land Schleswig-Holstein (Sch0)” vom 10. April 1991 (GVOBL Schl.-H. S. 232).
Weitere Informationen zum Schiedsamt erteilt der Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V., BDS.