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Familienforschung

Allgemeine Informationen

Quelle: Amtsarchiv Bordesholm

Bis zum Jahr 1874 waren die Kirchengemeinden für das Personenstandswesen zuständig. Für jegliche Anfragen vor 1874 ist für den Amtsbereich Bordesholm das Kirchenkreisarchiv Altholstein zuständig. Die dort verwahrten Kirchenbücher geben den Ahnenforschern Auskunft über Geburten, Taufen, Heiraten und Bestattungen ihrer Familienmitglieder.

Im Jahr 1874 wurde das preußische Personenstandswesen neu geregelt und es entstanden die Standesämter. Die meisten Standesämter innerhalb des Verwaltungsbereichs des Amtes Bordesholm wurden am 1. Oktober 1874 gegründet.

Die einzelnen Standesämter ab 01. Oktober 1874

Bordesholm

01.01.1960: Aufteilung in zwei Standesämter:

Standesamt Bordesholm und Bordesholm-Land (s.u.).

Brügge

31.05.1970: Auflösung des Standesamts, die Personenstandsunterlagen wurden im Standesamt Bordesholm-Land und ab dem 01.05.1973 im Standesamt Bordesholm (s.u.) fortgeführt.

Die einzelnen Standesämter ab 01. Januar 1960

Bordesholm

01.01.1960-01.05.1973: Zuständigkeit nur für die Gemeinde Bordesholm.

Bordesholm-Land

01.01.1960-01.05.1973: Zuständigkeit für die amtsangehörigen Gemeinden.

01.05.1973: Auflösung, die Personenstandsunterlagen werden vom Standesamt Bordesholm (s.u.) fortgeführt.

Das Standesamt Bordesholm (ab 01. Mai 1973)

01.05.1973: Zusammenlegung mit dem Standesamt Bordesholm-Land. Es umfasst nun Bordesholm sowie alle Gemeinden, die zuvor zum Standesamt Bordesholm-Land und Standesamt Brügge gehörten.

Seit der Reform des Personenstandsgesetzes im Jahre 2009 werden die im Standesamt archivreifen Personenstandsbücher, Sammelakten und Namensverzeichnisse an die jeweiligen Kommunalarchive abgegeben. In den Personenstandsbüchern (ab 2009 nennt man diese Personenstandsregister) befinden sich Namen, Daten und Familienangaben der Personen, die hier geboren oder verstorben sind oder hier geheiratet haben.

Sammelakten enthalten zu den Personenstandsfällen zusätzliche Dokumente wie zum Beispiel Vaterschaftsanerkennungen, Aufgebote, Sterbefallanzeigen etc.

  • Abgabe der Geburtenregister und Sammelakten nach Ablauf von 110 Jahren an das Archiv

Das Amtsarchiv Bordesholm bewahrt die Geburtenregister und Sammelakten 1874-1915

  • Abgabe der Heiratsregister und Sammelakten nach Ablauf von 80 Jahren an das Archiv

Das Amtsarchiv Bordesholm bewahrt die Heiratsregister und Sammelakten 1874-1945

  • Abgabe der Sterberegister und Sammelakten nach Ablauf von 30 Jahren an das Archiv

Das Amtsarchiv Bordesholm bewahrt die Sterberegister und Sammelakten 1874-1995

Für alle jüngeren Personenstandsurkunden ist das Standesamt Bordesholm zuständig. Jedes Jahr gibt das Standesamt Bordesholm einen weiteren archivreifen Jahrgang an das Amtsarchiv Bordesholm ab. 

Einsichtnahme in Personenstandsunterlagen

Die Einsichtnahme ist donnerstags und freitags nach Terminabsprache möglich.

Für die Einsichtnahme und/ oder die Erstellung einer Kopie bzw. beglaubigten Kopie eines archivierten Personenstandseintrags wenden Sie sich bitte an:

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