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Der Amtsausschuss

Der Amtsausschuss trifft alle für das Amt wichtige Entscheidungen und überwacht ihre Durchführung.

Er kann Entscheidungen mit der Beschränkung des § 28 der Gemeindeordnung auch für bestimmte Aufgabenbereiche allgemein durch die Hauptsatzung oder im Einzelfall durch Beschluss auf den Hauptausschuss oder die Amtsdirektorin oder den Amtsdirektor übertragen. Vorsitzender des Amtsausschusses ist der Amtsvorsteher.

Die Ausschussmitglieder können Sie über das neue Bürgerinformationssystem aufrufen.

Amtsvorsteher und Vorsitzender des Hauptausschusses

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