Hauptausschuss
Dem Hauptausschuss gehören neben dem stimmrechtslosen Amtsdirektor noch 10 stimmberechtigte Mitglieder des Amtsausschusses an. Seine Aufgaben sind insbesondere
- – Vorbereitung der Amtsausschusssitzungen
- – Personalangelegenheiten
- – Personalentscheidungen für Inhaberrinnen oder Inhaber von Stellen, die der Amtsdirektorin oder dem Amtsdirektor unmittelbar unterstellt sind und Leitungsaufgaben erfüllen, auf Vorschlag der Amtsdirektorin oder des Amtsdirektors
- – Vorbereitung der Haushaltssatzung und Haushaltsplan mit Stellenplan
- – Finanzwesen
- – Grundstücksangelegenheiten
- – Berichtswesen
Der Hauptausschuss ist Dienstvorgesetzter der Amtsdirektorin oder des Amtsdirektors;
er hat keine Disziplinarbefugnis.