Ermäßigung oder Befreiung von den Kita-Gebühren
Familien mit geringem Einkommen oder Familien mit mehreren Kindern in einer Kindertageseinrichtung oder bei einer Kindertagespflegeperson haben die Möglichkeit einen Antrag auf soziale Ermäßigung in Form einer „Sozialstaffelermäßigung“ oder „Geschwisterermäßigung“ zu stellen.
In folgenden Fällen sind die Reduzierung bzw. vollständige Befreiung von den Gebühren möglich:
1. Sie erhalten Sozialleistungen (Jobcenter, Sozialhilfe, Wohngeld, Asylbewerberleistungen) – vollständige Befreiung;
2. Sie haben nur geringes Einkommen – einkommensabhängige Ermäßigung;
3. Sie haben mehrere Kinder im Kita-Alter – für das 1. Kind: 50 % Ermäßigung, ab dem 2. Kind: vollständige Befreiung („Geschwisterermäßigung“)