Kita-Start 2025/2026 FAQs

Liebe Kinder,
liebe Eltern und Personensorgeberechtigte,
liebe Interessierte,
das „neue“ Kita-Jahr 2025/2026 steht in den Startlöchern und wir in den kommenden Tagen beginnen.
Um Eltern und Personensorgeberechtigten beim Kita-Start Orientierung zu geben und über die wichtigsten Dinge zu informieren, hat unser Leiter des Amtes für Bürgerdienste Pierre Hein, in dem auch der Bereich Kindertagesbetreuung verantwortet wird, die wichtigsten Fragen und Antworten in einem „FAQ“ („Frequently Asked Questions“ – häufig gestellte Fragen) aufbereitet.
Einführung einer neuen Software zur Gebührenerhebung
Grundsätzlich weisen wir darauf hin, dass wir parallel zum Start des neuen Kita-Jahres auch eine neue Software zur Kalkulation und Gebührenerhebung eingeführt haben. Die neue Software bietet viele Vorteile: Zum einen reduziert sich der Arbeitsaufwand für uns als Verwaltung enorm, zum anderen spüren Sie die „Neuheiten“ auch durch überarbeitete und strukturiertere Gebührenbescheide, die verständlich und nachvollziehbarer werden. Auch die Kalkulation ihrer Gebühren wird durch die neue Software fehlerunanfälliger.
Der damit verbundene Arbeitsaufwand führt dazu, dass ggf. Nachfragen zeitlich nicht unmittelbar bearbeitet werden können. Wir setzen jedoch alles daran, zeitnah und kompetent auf Ihre Eingaben und Anfragen zu antworten und Ihnen zur Seite zu stehen. Dafür bitten wir um Verständnis!
Haben Sie sonst noch Fragen?
Sollte eine Frage hier nicht beantwortet sein, haben Sie bitte keine Scheu: Melden Sie sich jederzeit gern direkt bei unserem Team Kindertagesbetreuung in der Amtsverwaltung, damit wir Ihr Anliegen schnell und kompetent bearbeiten können. Wir helfen Ihnen gern!
Sie erreichen uns wie folgt:
Per Mail: kindertagesstaetten@bordesholm.de oder
Telefonisch: 04322 / 695 – 148, -194 oder -190.
„Sie fragen – wir antworten“ – die am häufigsten gestellten Fragen (FAQ) zum Kita-Start 2025/2026
Wann ist denn der „Kita-Start“ und was passiert zu Beginn Wichtiges?
Das kommende Kita-Jahr 2025/2026 hat gemäß 1 Abs. 2 KitaG bereits eigentlich am 01.08.2025 begonnen. Durch die Sommerferien bedingte Schließzeiten kann der individuelle Start des Kita-Jahres auch zeitlich danach liegen. Im Regelfall beginnen Betreuungsverhältnisse nach den Sommerferien, also am 08.09.2025.
Für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen werden Benutzungsgebühren (= Elternbeiträge) fällig. Diese sind gemäß § 31 KitaG auf einen maximalen Betrag pro Betreuungsstunde begrenzt (sog. „Elterndeckel“).
Die Eltern und Personensorgeberechtigten, die gebührenpflichtig für die Nutzung eines Kita-Platzes für Ihr Kind sind, erhalten nun einen entsprechenden Gebührenbescheid, aus dem alle wichtigen Daten hervorgehen (Betrag, Zahlungsanweisungen, Fälligkeit und Zusammensetzung des Betrages).
Der Versand aller Gebührenbescheide zum Kita-Start 2025/2026 ist zentral in der vergangenen Woche erfolgt.
Welche Möglichkeiten einer Ermäßigung der Gebühr oder der Befreiung von der Kita-Gebühr gibt es?
Je nach Lebenslage ist es möglich, auf Antrag bei der Amtsverwaltung eine Ermäßigung von den zu zahlenden Gebühren oder eine Befreiung zu erhalten. Wann welche Möglichkeit in Betracht kommt, hängt von folgenden Aspekten ab:
- Bei der Sozialstaffelermäßigung handelt es sich um eine gestaffelte Reduzierung (bis hin zur Befreiung) von Kita-Beiträgen. Diese Reduzierung soll insbesondere finanziell schwächere Personen und Familien unterstützen und variiert je nach sozialer Lage der Antragstellenden (ist also abhängig vom Einkommen). In diesem Fall erfolgt eine Berechnung der Kita-Gebühr auf Basis des konkreten Einkommens.Die Sozialstaffelermäßigung erfolgt auf Grundlage der entsprechenden Satzung des Kreises Rendsburg-Eckernförde.
- Bei der Geschwisterermäßigung handelt es sich um eine pauschalierte Reduzierung (bis hin zur Befreiung) von Kita-Gebühren, die sich je nach Anzahl der Geschwisterkinder erhöht.Eine Geschwisterermäßigung kann nur für Kinder, die in derselben Betreuungsart betreut werden, geltend gemacht werden (d.h. es muss sich um Kita-Kinder handeln). Für das 1. Geschwisterkind beträgt diese pauschal 50% Ermäßigung von den Kita-Beiträgen – bei allen weiteren Geschwisterkindern werden Sie komplett von den Elternbeiträgen befreit.
Für beide Möglichkeiten sind zwingend Anträge zu stellen, die auch für jedes weitere Kita-Jahr zu Beginn des jeweiligen Jahres wiederholt werden müssen.
Wo finde ich die Anträge zur Ermäßigung / Befreiung?
Die Anträge finden Sie auf der Website des Amtes Bordesholm unter dem Reiter „Bürgerservice & Politik“ und „Formulare und Online-Dienste“ und dort unter „Kindertagestätte“. Für einkommensabhängige Ermäßigungen finden Sie den Online-Antrag auch direkt hier: https://onlineantrag.sh/rendsburg
Im Zweifelsfall wenden Sie sich auch gern jederzeit an uns. Wir beraten und unterstützen Sie dann gern!
Ich habe einen Antrag auf Ermäßigung / Befreiung gestellt und habe mittlerweile 2 Bescheide erhalten – was nun?
Das beunruhigt Sie bitte nicht! Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet, die auf Basis der gebuchten Betreuungsstunden entstehende Kita-Gebühr per Gebührenbescheid komplett geltend zu machen. Dazu erhalten Sie in jedem Fall einen entsprechenden Festsetzungsbescheid vom Amt Bordesholm.
Haben Sie darüber hinaus auch schon einen entsprechenden Antrag auf Sozialstaffelermäßigung oder Geschwisterermäßigung gestellt?
Dann kann es sein, dass dieser Antrag bereits bearbeitet und über diesen entschieden worden ist und sich dies mit dem zentralen Versand der Gebührenbescheide (siehe oben) überschneidet.
In diesem Fall erhalten Sie zwei Gebührenbescheide:
- Einen Gebührenbescheid in voller Höhe vom Amt Bordesholm UND
- Einen zweiten Bescheid über die Sozialstaffelermäßigung oder Geschwisterermäßigung (ebenfalls mit Briefkopf des Amtes Bordesholm; jedoch optisch etwas abgewandelt).
In diesem Fall ist immer der „zweite“ Bescheid über die Ermäßigung / Befreiung, der in der Regel auch zeitlich nach dem regulären Gebührenbescheid bei Ihnen eintrifft, der für Sie maßgebliche und aktuelle Gebührenbescheid.
Auch in diesem Fall gilt: Bei Fragen oder Unklarheiten, melden Sie sich jederzeit gern bei uns!
Wie funktioniert das mit der Zahlung der Kita-Gebühren?
Grundsätzlich kann die Zahlung der monatlichen Kita-Beiträge über zwei Wege erfolgen:
- Sie zahlen die im Gebührenbescheid enthaltene Kita-Gebühr selbständig an das Amt Bordesholm (den Hinweis auf Dauerauftrag würde ich vermeiden da viele bei Gebührenänderung keine Anpassung vornehmen und dann regelmäßig kleine Über/Unterzahlungen vorkommen)– in diesem Fall beachten Sie bitte die im Bescheid enthaltene Fälligkeit und geben auch den Verwendungszweck (die 8-stellige PK ist die einzig wichtige Information. Ich kenne eure Bescheide und den Verwendungszweck im Detail nicht. Ist die PK der Verwendungszweck auf dem Bescheid?);
- Bei vorliegendem SEPA-Lastschriftmandat rufen wir die Kindergartengebühren zu den entsprechenden Fälligkeiten von Ihrem Konto ab. Ggf. können in Einzelfällen auch mehrere Monate in einer Gesamtsumme abgerufen werden. Sie haben dann nichts weiter zu tun. Das SEPA-Lastschriftmandat finden sie unter www.bordesholm.de, Suchbegriff: SEPA.“
Wichtige Hinweise:
- Achten Sie bitte auf eine entsprechende Deckung Ihres Bankkontos, um mögliche Rücklastschriften (auch mit zusätzlichen Kosten für Sie verbunden) zu vermeiden;
- Änderungen in den Personen- oder Bankdaten teilen Sie uns bitte entsprechend rechtzeitig mit (am besten per Mail an: kindertagesstaetten@bordesholm.de).
Aufgrund der aktuellen Softwareumstellung werden wir die ersten Monatsbeiträge nach dem Kita-Start vsstl. erst im Oktober 2025 bei Ihnen abbuchen, sofern Sie ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben. Das ist technisch leider nicht anders möglich, dafür bitten wir um Verständnis.
Damit verbunden ist, dass ggf. auch mehrere Monate in einer Gesamtsumme abgebucht werden können.
Was ist mit den Gebühren, wenn die Kita geschlossen ist (Schließtage)?
Das hängt davon ab, ob es sich um planmäßige (bspw. ferienbedingte Schließtage oder Feiertage) oder außerplanmäßige Schließtage (Personalengpässe, etc.) handelt.
Im Falle planmäßig stattfindender Schließtage sind die Kita-Gebühren fortzuzahlen. Sie sind also auch in diesem Zeitraum gebührenpflichtig.
Diese Schließtage werden aber rechtzeitig den Eltern durch die Kitas bekannt gegeben und abgestimmt und sind auch mit einer Höchstzahl versehen (siehe dazu § 22 KitaG: maximal 20 Schließtage pro Jahr; Ausnahme: „kleinere Kitas“ mit maximal 3 Stammgruppen, dort maximal 30 Schließtage pro Jahr möglich).
Anders sieht es bei außerplanmäßigen Schließtagen aus: Hier handelt es sich um Schließtage, die aufgrund besonderer Vorkommnisse (z.B. Personalengpass, o.ä.) entstehen. In diesen Fällen besteht gemäß der entsprechenden Gemeindesatzungen Anspruch auf Rückerstattung der entsprechenden Gebühren, sofern die Schließung mindestens 5 Betriebstage andauert. In diesem Fall ist ein entsprechender Erstattungsantrag erforderlich.
Ich möchte den Umfang der Betreuung (Betreuungszeiten) anpassen – wo und wie mache ich das?
Grundsätzlich ist es so, dass Betreuungsverhältnisse immer für ein Kita-Jahr mit dem vorher vereinbarten Betreuungsumfang geschlossen werden.
Es kann aber immer mal vorkommen, dass aufgrund veränderter beruflicher und/oder privater Umstände eine Anpassung von Betreuungszeiten erforderlich wird.
In diesem Falle beantragen Sie bitte eine entsprechende Ummeldung. Das machen Sie bitte mithilfe der entsprechenden Vordrucke dazu direkt bei der für Sie zuständigen Kita-Leitung (Vordrucke liegen dort vor). Die Einrichtungsleitung hat ihrem Änderungswunsch zuzustimmen.
Eine Ummeldung ist regelmäßig nur zum Kita-Halbjahr (d.h. zum 01.02. eines Folgejahres) oder zum neuen Kita-Jahr möglich. Ausnahmsweise sind auch bei besonderen Härtefällen zwischendurch Ummeldungen zugelassen. Näheres regelt die entsprechende Gemeindesatzung, über die Ummeldung im Ausnahmefall entscheidet dann der Einrichtungsträger (also die Gemeinde).
Ich kenne jemanden, der noch einen Betreuungsplatz benötigt. Gibt es noch freie Plätze und wenn ja, wie kommt man an einen freien Platz?
Die Suche nach einem freien Platz in einer Kita oder einer Kindertagespflegeperson läuft in Schleswig-Holstein seit 2021 zentral über das sog. „KitaPortal“. Das ist eine zentrale Plattform des Landes Schleswig und soll Eltern die Suche nach einem Betreuungsplatz erleichtern. Ihnen wird ein Überblick der Betreuungsplätze an verschiedenen Standorten im Land zur Verfügung gestellt. Außerdem finden sich dort ebenfalls viele nützliche Informationen über die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen Ihrer Wahl.
Es ist zudem das Verwaltungsprogramm der Kitas und der Kindertagespflegepersonen und dient auch für die Vergabe von Betreuungsplätzen und die Kommunikation mit Ihnen als interessierte Elternteile.
Im Bereich der Kindertagespflege gibt das KitaPortal aktuell daher leider nur eine Übersicht über die Personen, eine Kontaktaufnahme oder Anmeldung ist hierüber nicht möglich (bitte direkten Kontakt zur Tagespflegeperson suchen)!
Das Kita-Portal erreichen Sie über diese Website: https://www.kitaportal-sh.de/de/
Wie sieht es aktuell im Amt Bordesholm aus?
Wir haben derzeit (Stand 04.09.2025) im Bereich der Kitas noch Restplätze frei, im Wesentlichen beschränkt auf den Elementarbereich (Kinder über 3 Jahren) sowie in Naturgruppen.
Bei den Kindertagespflegepersonen gibt es derzeit 1 freien Platz.
Nehmen Sie gern mit uns Kontakt auf, wenn Sie einen aktuellen Bedarf an einem Betreuungsplatz haben. Vergessen Sie jedoch nicht, diesen Bedarf zwingend auch über das KitaPortal zu melden!
Was sonst noch?
Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Website des Amtes Bordesholm www.bordesholm.de und dort unter dem Reiter „Leben & Erleben“ und „Kindertagesbetreuung“. Dort finden Sie auch nützliche Links zu den angesprochenen Themenbereichen.
Die entsprechenden Gemeindesatzungen, die die Gebührenerhebung und auch die Aufnahme von Kindern in die Kindertageseinrichtungen regeln, finden Sie ebenfalls auf der Website des Amtes, unter dem Reiter „Bürgerservice & Politik“ und „Ortsrecht A-Z“.
Wir freuen uns und sind sehr stolz über die intensive, konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Kita-Leitungen, Kindertagespflegepersonen und allen Trägern von Angeboten der Kindertagesbetreuung bei uns im Amtsgebiet! Das ist ein großer Vorteil in der Weiterentwicklung unserer Kita-Landschaft hier vor Ort und schafft fachliche Zugewandtheit und Einigkeit in den gemeinsam zu bearbeitenden Themen. Deshalb bin ich sehr froh über diese Art der kollegialen Zusammenarbeit hier bei uns!
Wir hoffen, dass wir Ihnen mit den vorliegenden Informationen etwas Orientierung zum Kita-Start verschaffen können. Ansonsten bleibt die herzliche Einladung:
Scheuen Sie sich nicht und nehmen Sie bei Unklarheiten, Kritik, aber auch Lob jederzeit gern zu uns, dem Team Kindertagesbetreuung, Kontakt auf!