Kita-Platz gesucht? Eltern aufgepasst, freie Plätze für das Kita-Jahr 2025/2026 vorhanden!

Kita-Platz gesucht? Eltern aufgepasst, freie Plätze für das Kita-Jahr 2025/2026 vorhanden!
Das Platzvergabeverfahren für das kommende Kita-Jahr 2025/2026 ist zwar bereits in vollem Gange, dennoch gibt es in den Kindertageseinrichtungen und bei der Kindertagespflege noch freie Plätze. Daher ist Schnelligkeit geboten, sofern für das kommende Kita-Jahr noch ein der begehrten Betreuungsplätze benötigt wird.
Daher: Eltern aufgepasst – Der frühe Vogel fängt den Wurm!
Freie Plätze gibt es derzeit noch wie folgt:
- Elementarplätze (Kinder von drei Jahren bis Schuleintritt) in den Kindertageseinrichtungen und
- Krippenplätze (Kinder unter 3 Jahren) bei den Kindertagespflegepersonen.
Haben Sie Interesse an einem Platz?
Gar kein Problem: Nutzen Sie für die Wahl der Einrichtung bitte unbedingt das KitaPortal des Landes Schleswig-Holstein. Das KitaPortal ist erreichbar unter der Website: https://www.kitaportal-sh.de.
Dort können Sie nicht nur eine Übersicht über alle Betreuungsmöglichkeiten im Amt Bordesholm erhalten. Sie können außerdem noch freie Plätze abfragen und bei Bedarf auch direkt eine Anfrage oder eine Anmeldung an die Einrichtung oder Kindertagespflegeperson Ihrer Wahl absetzen. Zudem können Sie dort auch die Kontaktdaten der jeweiligen Einrichtung / Person einsehen.
Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege – was ist da der Unterschied?
Im Ergebnis: Es gibt keinen Unterschied in der Qualität! Lediglich der Ort der Betreuung und die Zusammensetzung der Gruppen unterscheiden sich bei diesen beiden Betreuungsformen.
Das Amt Bordesholm zeichnet sich durch eine gute Versorgung mit Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen aus. Diese Einrichtungen betreuen Kinder im Alter von einem bis sechs Jahren in einem qualifizierten, pädagogisch hochwertigen und verlässlichen Umfeld. Viele Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen haben eigene, pädagogische Schwerpunkte, die als Grundlage für die pädagogische Arbeit vor Ort und mit dem Kind dienen (bspw. Schwerpunkte zu Bewegung, Ernährung, Sprache und weitere).
Das System der Kindertageseinrichtungen (kurz: Kitas) bietet gut ausgebaute und verlässliche Strukturen in einer institutionell angelegten Einrichtung.
Grundlage für die pädagogische Arbeit in den Einrichtungen bieten die geltenden Standards im jeweiligen Landesrecht. Für Schleswig-Holstein besteht das „Gesetz zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Kindertagesförderungsgesetz – kurz: KitaG) und regelt den einzuhaltenden pädagogischen Qualitätsrahmen. Aus diesem Qualitätsrahmen entwickeln dann die Einrichtungen ihre eigenen pädagogischen Konzepte, nach denen dann die konkrete pädagogische Arbeit (mit den entsprechenden Schwerpunkten, bspw. zu Ernährungs-, Bewegungs-, Sprach- und Umweltthemen) erfolgt.
Die Betreuung erfolgt im Krippenbereich mit maximal 10 Kindern, im Elementarbereich mit maximal 20 Kindern zeitgleich. Ein angemessenes Kind-Betreuungskraft-Verhältnis wird gewährleistet.
Die Kindertagespflege ist eine gesetzlich anerkannte und geschützte Betreuungsform im familiennahen Umfeld. Sie ist gleichrangig zum Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsauftrag einer Kindertageseinrichtung.
Grundsätzlich werden Kinder in der Kindertagespflege entweder im Haushalt der Tagespflegeperson oder in anderen geeigneten, eigenen Räumen betreut.
Für die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson benötigt die Person eine sogenannte Pflegeerlaubnis. Es dürfen pro Betreuungsperson maximal 5 Kinder gleichzeitig betreut werden.
Beide Betreuungsformen verbindet, dass sich die jeweiligen Betreuungspersonen regelmäßig und kontinuierlich weiterbilden müssen und sich dadurch mit ihrer pädagogischen Arbeit stets an den aktuellen Entwicklungen in der Kindheitspädagogik orientieren.
Haben Sie noch Fragen oder benötigen noch Unterstützung?
In diesen Fällen stehen wir als Amtsverwaltung Ihnen natürlich ebenfalls gern zur Verfügung. Kontakt zu uns können Sie gern auf den folgenden Wegen aufnehmen:
- per E-Mail an kindertagesstaetten@bordesholm.de oder
- per Telefon unter 04322/695 – 148, -194 oder -190.
Das Team Kindertagesbetreuung im Amt für Bürgerdienste der Amtsverwaltung freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme!
Informationen zu einzelnen Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflegepersonen erhalten Sie auch bequem über die Website des Amtes unter: https://www.bordesholm.de/leben-erleben/kinderbetreuung-bildung/kinderbetreuung