Information - Reisepässe
Aktuell bis zu 8 Wochen Bearbeitungsdauer und keine Ausstellung, Verlängerung oder Aktualisierung von Kinderreisepässen mehr seit 01.01.2024!
Zurzeit deutlich verlängerte Bearbeitungs- bzw. Fertigungsdauern von Reisepässen bei der Bundesdruckerei. Seit dem 01.01.2024 werden Kinderreisepässe zudem nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert. Für Reisen in Länder außerhalb der EU (inkl. Großbritannien) ist nunmehr ein Reisepass erforderlich. Bitte stellen Sie sich darauf ein!
Das Amt für Bürgerdienste informiert, dass sich die Bearbeitungs- bzw. Fertigungsdauer von Reisepässen derzeit deutlich verlängert. Nach Auskunft der für die Fertigung des Dokuments zuständigen Bundesdruckerei ist mit Fertigungsdauern bis zu 8 Wochen zu rechnen, in Einzelfällen sogar noch länger. Grund hierfür ist nach Aussage der Bundesdruckerei ein insgesamt enorm gestiegenes Aufkommen an neu auszustellenden Reisepässen. Wir bitten Sie daher, diese verlängerte Bearbeitungsdauer bei ihrer individuellen Reiseplanung entsprechend zu berücksichtigen und großzügigen Vorlauf einzuplanen!
Worum geht es?
Zusätzlich informieren wir Sie darüber, dass seit dem 1. Januar 2024 keine Kinderreisepässe (auch keine Verlängerungen oder Aktualisierungen) mehr ausgestellt werden! Für Reisen innerhalb der EU können Kinder auf Antrag beim Bürgerbüro ein Personalausweis ausgestellt werden; für Reisen außerhalb der EU (inkl. Großbritannien) ist ein Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses notwendig.
Warum wurde der Kinderreisepass abgeschafft?
Kinderreisepässe, insbesondere die in der Gültigkeit verlängerten Kinderreisepässe, werden von den Staaten weltweit und teilweise auch innerhalb der EU nicht mehr überall als Ausweisdokument akzeptiert. Die Anerkennung deutscher Kinderreisepässe durch andere Staaten kann durch Deutschland nicht beeinflusst werden. Einige Staaten fordern bei Einreise, dass das Passdokument eine bestimmte Restgültigkeit aufweist, in der Regel drei bis sechs Monate. Das schränkt die Verwendbarkeit eines Kinderreispasses (Gültigkeitsdauer 1 Jahr) zusätzlich erheblich ein.
Damit die Reisen von Familien nicht unterbrochen werden, weil der Kinderreisepass oder ein in der Gültigkeit verlängerter Kinderreisepass an der Grenze nicht anerkannt wird, hat der Gesetzgeber den Kinderreisepass abgeschafft wird.
Mit der Abschaffung wird künftig der enorme Aufwand der Eltern und der Verwaltung für eine regelmäßige, jährliche Neubeantragung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses vermieden.
Informationen, ob das konkrete Reisezielland einen Kinderreisepass oder einen verlängerten/aktualisierten Kinderreisepass als Ausweisdokument anerkennt, finden Sie auf der Internet-Seite des Auswärtigen Amtes unter: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise
Zuständigkeit und Fragen
Für entsprechende Anträge vereinbaren Sie bitte einen Termin im Bürgerbüro des Amtes Bordesholm; das können Sie bequem online von zuhause über die Website des Amtes Bordesholm erledigen. Die Online-Terminvereinbarung finden Sie hier: https://termine-reservieren.de/termine/amt-bordesholm/
Für weitergehende Fragen zu diesem Thema stehen wir Ihnen gern telefonisch unter 04322/695-0 oder per Mail unter meldewesen@bordesholm.de