Wahlen
Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen zu den aktuellen Wahlen und Bürgerentscheiden des Amtes Bordesholm.
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Bundestagswahl 2025
Bundestagswahl am Sonntag, den 23. Februar 2025
Allgemeine Informationen
Am Sonntag, den 23. Februar 2025, wird der 21. Deutsche Bundestag in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für eine Amtszeit von vier Jahren neu gewählt.
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsbürger, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten vor der Wahl in der Bundesrepublik Deutschland leben oder sich hier für gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Weiterhin auch diejenigen Deutschen, die am Wahltag außerhalb Deutschlands leben, sofern sie nach Vollendung ihres vierzehnten Lebensjahrs mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurück liegt.
Weitere Informationen dazu erhalten Sie unter:
Bundestagswahl 2025: Antragsformular für Deutsche im Ausland - Die Bundeswahlleiterin
Die Wahl
Alle Wahlberechtigten haben am 23. Februar 2025 in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr die Möglichkeit in ihrem Wahllokal zu wählen. Der jeweilige Wahlbezirk mit dem zuständigen Wahllokal ist auf den Wahlbenachrichtigungen verzeichnet.
Jede wahlberechtigte Person gibt zur Bundestagswahl zwei Stimmen ab. Mit der Erststimme wird der Wahlkreisbewerber gewählt und die Zweitstimme gilt für die Landesliste einer Partei.
Briefwahl
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben.
Wenn Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchten, benötigen Sie einen Wahlschein. Diesen können Sie
- persönlich im Rathaus des Amtes Bordesholm (Mühlenstraße 7, Bordesholm) oder
- schriftlich beantragen. Die Schriftform gilt auch durch FAX oder E-Mail (briefwahl@bordesholm.de) als gewahrt.
Dem Wahlschein werden automatisch die Briefwahlunterlagen beigefügt.
Ihr Wahlbenachrichtigungsschreiben enthält den formalen Wahlscheinantrag.
Schon gewusst?
- Den Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines können Sie bereits vor dem Erhalt der Wahlbenachrichtigung stellen.
- Briefwahlunterlagen online beantragen
Ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen für die am 23. Februar 2025 stattfindende Bundestagswahl können Sie auch online beantragen.
Bitte beachten Sie, dass der Onlineservice OLIWA nach der aktuellen Zeitplanung ausschließlich in der Zeit vom 13.01.2025 bis 19.02.2025, 12.00 Uhr, zur Verfügung stehen wird, da anderenfalls der rechtzeitige Versand der Briefwahlunterlagen nicht mehr sichergestellt wäre.
Hier gelangen Sie zum Online-Wahlscheinverfahren (OLIWA)
- Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich!
- Sie können Ihre Stimmabgabe ab dem 03.02.2025 auch persönlich im Rathaus (Bürgerbüro/Wahlbüro, Raum 106, 1. OG) während der allgemeinen Öffnungszeiten vornehmen (Briefwahl vor Ort)!
Bitte beachten Sie bei der Briefwahl:
Aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl 2025 wurden durch eine spezielle Rechtsverordnung des Bundesministeriums des Inneren und Heimat einige wahlrechtliche Fristen
abgekürzt. Durch diese Fristverkürzung, stehen die Stimmzettel den Gemeindebehörden
frühestens ab dem 27.01.2025 zur Verfügung stehen, da erst kurz vor diesem Datum Gewissheit über die Bewerberinnen und Bewerber der Parteien auf den Stimmzetteln bestehen wird.
Der Versand der Briefwahlunterlagen kann insofern frühestens nach dem 27.01.2025 starten.
Bitte beachten Sie bei Ihrer Entscheidung zur Briefwahl auch, dass der Postweg in der Regel 3 – 4 Tage beträgt. Für eine gültige Stimmabgabe müssen die roten Wahlbriefe rechtzeitig vor dem Wahlende im Rathaus oder Ihrem Wahllokal eingegangen sein.
Wir bitten eindringlich darum, dies bei Ihrer individuellen Entscheidung zur Beantragung von Briefwahlunterlagen zu berücksichtigen. Wegen der besonderen Situation wird empfohlen, die Möglichkeit der „Briefwahl vor Ort“ zu nutzen, wenn Ihnen die Wahl im betreffenden Wahlbezirk Ihrer Gemeinde (Wahllokal, das in der Wahlbenachrichtigung benannt ist) am Wahltag nicht möglich sein sollte. Durch die Briefwahl vor Ort ist der rechtzeitige Zugang der Unterlagen unabhängig von Zustellungslaufzeiten gesichert.
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Bundestagswahl 2025 - Bekanntmachungen