Wahlen
Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen zu den aktuellen Wahlen und Bürgerentscheiden des Amtes Bordesholm.
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Europawahl 2024 - Allgemeines
Europawahl 2024
Am Sonntag, den 9. Juni 2024 finden die 10. Direktwahlen zum Europäischen Parlament statt. Die Wahlergebnisse werden nach Schließung der Wahllokale am 09.06.2024 zentral auf der Website https://www.wahlen-sh.de/ des Landes Schleswig-Holstein veröffentlicht werden.
Das Europäische Parlament besteht aus insgesamt 705 Abgeordneten, die für fünf Jahre gewählt werden. Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit Listenwahlvorschlägen. Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme.
Nähere Informationen zur Europawahl erhalten Sie auf der Seite der Bundeswahlleiterin unter:
https://bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024.html
Informationen für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger
Auch die in der Bundesrepublik Deutschland wohnenden Bürgerinnen und Bürger der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (sog. Unionsbürgerinnen und Unionsbürger) können an der Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen, entweder in der Bundesrepublik Deutschland oder im Herkunftsland. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Seite der Bundeswahlleiterin unter:
https://www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger.html
Informationen für Auslandsdeutsche
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Europawahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie ebenfalls auf der Seite der Bundeswahlleiterin unter:
https://www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht
Für die Durchführung der Wahl sucht das Amt Bordesholm wieder helfende Hände, die Lust haben, Demokratie einmal „live“ zu erleben.
Briefwahl
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben.
Wenn Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchten, benötigen Sie einen Wahlschein. Diesen können Sie
- persönlich im Bürgerbüro/Wahlbüro des Amtes Bordesholm (Rathaus, Mühlenstraße 7, Bordesholm, Zimmer E6) oder
- schriftlich beantragen. Die Schriftform gilt auch durch FAX oder E-Mail als gewahrt.
Dem Wahlschein werden automatisch die Briefwahlunterlagen beigefügt.
Ihr Wahlbenachrichtigungsschreiben enthält den formalen Wahlscheinantrag.
Schon gewusst?
- Den Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines können Sie bereits vor dem Erhalt des Wahlbenachrichtigungsbriefes stellen.
- Briefwahlunterlagen online beantragen
Ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen für die am 9. Juni 2024 stattfindende Europawahl können Sie auch online beantragen.
Bitte beachten Sie, dass der Onlineservice ausschließlich in der Zeit vom 29.04.2024 bis 05.06.2024, 12.00 Uhr, nutzbar ist, da anderenfalls der rechtzeitige Versand der Briefwahlunterlagen nicht mehr sichergestellt wäre.
Hier gelangen Sie zum Online-Wahlscheinverfahren (OLIWA)
- Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich!
- Sie können Ihre Stimmabgabe auch persönlich im Rathaus (Bürgerbüro/Wahlbüro) ab dem 29.04.2023 während der allgemeinen Öffnungszeiten vornehmen!
Bitte beachten Sie bei der Briefwahl:
Nach Eingang Ihres schriftlichen Antrages werden die Briefwahlunterlagen zeitnah postalisch versandt. Der Postweg beträgt in der Regel 2 – 3 Tage. Für eine gültige Stimmabgabe müssen die roten Wahlbriefe rechtzeitig vor dem Wahlende im Rathaus oder Ihrem Wahllokal eingegangen sein.
Im Zeitraum der letzten drei Werktage vor dem Wahlsonntag wird eine schriftliche Beantragung wegen der Dauer des Postweges nicht mehr empfohlen. In diesem Zeitraum empfiehlt es sich, die Möglichkeit der Briefwahl vor Ort im Rathaus (Bürgerbüro/Wahlbüro) zu nutzen.
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Europawahl 2024 - Bekanntmachungen
Bekanntmachungen zur Europawahl 2024
- Bekanntmachung der Kreiswahlleitung nach Anlage 6a EuWO
- Wahlhelfer/innen für die Europawahl am 9. Juni 2024 gesucht!
- Bekanntmachung über das Recht zur Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen
- Wahlbekanntmachung zur Europawahl am 09.06.2024 - Einteilung der Gemeinden in Wahlbezirke