Sonntag, den 08. Mai 2022
Allgemeine Informationen
Am Sonntag, den 8. Mai 2022 wird in Schleswig-Holstein der Landtag gewählt. Er besteht aus 69 Abgeordneten (Regelzahl) und wird nach den Grundsätzen der allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahl gewählt.
Die Wahlperiode beträgt fünf Jahre und beginnt mit dem Zusammentritt des neu gewählten Landtages.
Jede wahlberechtigte Person hat zwei Stimmen.
Mit der Erststimme werden in 35 Wahlkreisen des Landes 35 Mandate im Wege der Mehrheitswahl vergeben. Hier ist diejenige Bewerberin bzw. derjenige Bewerber auf einem Kreisvorschlag gewählt, die oder der die meisten abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat.
Die Zweitstimme wird für die Landesliste einer Partei abgegeben. Für die Verteilung der weiteren 34 Sitze werden für jede Landesliste der am Verhältnisausgleich teilnehmenden Parteien die abgegebenen gültigen Zweitstimmen zusammengezählt.
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens sechs Wochen in Schleswig-Holstein leben oder sich für gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Landes haben. Wer mehrere Wohnungen innerhalb und außerhalb des Landes hat, muss seinen Hauptwohnsitz in einer Gemeinde Schleswig-Holsteins haben.
Um wählen zu können, muss man im Wählerverzeichnis des zuständigen Wahlbezirks eingetragen sein oder einen Wahlschein besitzen.
Auskünfte dazu erhalten Sie vom Wahlbüro (Bürgerbüro) des Amtes Bordesholm.
Die Wahl
Alle Wahlberechtigten haben am 08. Mai 2022 zwischen 8.00 Uhr und 18.00 Uhr die Möglichkeit, ihre Stimme in ihrem Wahllokal abzugeben. Der jeweilige Wahlbezirk mit dem zuständigen Wahllokal ist auf den Wahlbenachrichtigungsbriefen abgedruckt.
Briefwahl
Anstelle der Stimmenabgabe im Wahllokal besteht auch die Möglichkeit der Briefwahl. Briefwahlunterlagen werden bis zum Freitag vor der Wahl, 12.00 Uhr, erteilt; bei plötzlicher Erkrankung auch noch am Wahltage bis 15.00 Uhr.
Das Briefwahlbüro im Rathaus – Amt für Bürgerdienste -, Mühlenstraße 7,
24582 Bordesholm, öffnet am 28. März 2022.
Den Briefwahlantrag können Sie wie folgt stellen:
Schriftlich (formlos) auch auf elektronischem Wege (per E-Mail oder Fax). Die Identifizierung Ihrer Person muss dabei möglich sein.
Per Formular (abgedruckt auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung). Bitte den Antrag in einem frankierten Umschlag an die angegebene Adresse verschicken.
Online mit dem Formular, welches hier ab dem 28. März 2022 bereitgestellt wird. Sie finden auf der Wahlbenachrichtigung auch einen QR-Code zu dieser Seite.
Persönlich: Sie brauchen dazu ein Ausweisdokument und können auch sofort und direkt die Briefwahl (vor Ort) durchführen.
Bitte denken Sie daran, dass es durch Hygienevorschriften zu langen Wartezeiten kommen kann. Die Vereinbarung eines Termins unter der zentralen Rufnummer 04322/695-0 wird dringend empfohlen.
Der Rückversand der roten Wahlbriefe ist innerhalb Deutschlands portofrei. Die Wahlbriefe müssen der Gemeindewahlbehörde vor dem Wahltag zugestellt werden, um zur Auszählung zu gelangen.
Bekanntmachungen