Bürgerbüro |
|
Das möchten Sie erledigen |
Und das wird dafür benötigt |
Anmeldung |
- – Bundespersonalausweis, Kinderreisepass/-ausweis und Reisepass
- – wenn keine Ausweispapiere vorhanden sind, Geburts- oder Abstammungsurkunde
- – bei Umzügen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland wird keine Abmeldebestätigung mehr benötigt, solange eine neue Wohnung bezogen wird.
|
Abmeldung |
- – Bundespersonalausweis, Kinderreisepass/-ausweis und Reisepass
- – wenn keine Ausweispapiere vorhanden sind, Geburts- oder Abstammungsurkunde
- – bei Umzügen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland wird keine Abmeldebestätigung mehr benötigt, solange eine neue Wohnung bezogen wird.
|
Ummeldung (Umzug innerhalb einer Gemeinde) |
- – Bundespersonalausweis, Kinderausweis und Reisepass
- – wenn keine Ausweispapiere vorhanden sind, Geburts- oder Abstammungsurkunde
|
|
Gemäß § 11 Landesmeldegesetz ist derjenige, der eine Wohnung bezieht, verpflichtet, sich innerhalb von 2 Wochen bei der Meldebehörde anzumelden. |
Aufenthalts- oder Meldebescheinigung |
- – Bundespersonalausweis, Kinderausweis und Reisepass
- – Gebühren: 5,00 Euro
|
Beglaubigungen |
- – Original und zu beglaubigende Kopie
- – Gebühren: 2,50 Euro je Beglaubigung
- – Geburts-, Abstammungs-, Heirats- und Sterbeurkunden können nicht beglaubigt werden. Diese amtlichen Auszüge werden direkt aus den Personenstandsregistern gefertigt.
|
Unterschriftsbeglaubigungen |
- – Persönliches Erscheinen notwendig
- – Ist persönliches Erscheinen gesundheitsbedingt nicht möglich, kann im Einzelfall Hausbesuch vereinbart werden
- – Bundespersonalausweis oder Reisepass
- – Schriftstück, auf dem die Unterschrift zu beglaubigen ist
- – Gebühr: 2,50 Euro
|
Fischereischeine |
Ausstellung des Jahresfischereischeines
- – Vorlage der Fischereiprüfung
- – 1 aktuelles Lichtbild (nur erforderlich ab dem 16. Lebensjahr)
- – Gebühr: 10,00 Euro + 10,00 Euro für die Fischereimarke
|
Information: Fischereiprüfung |
Die Prüfung darf ab dem 12. Lebensjahr abgelegt werden. |
Führungszeugnis oder Auszug aus dem Gewerbezentralregister |
- – Persönliches Erscheinen notwendig
- – Bundespersonalausweis oder Reisepass
- – Für Behörden: genaue Anschrift sowie Zweck bzw. Aktenzeichen
- – Gebühr: 13,00 Euro
|
Führerscheine |
- Persönliches Erscheinen notwendig
- Die Anträge können anstatt bei der Führerscheinstelle in Rendsburg auch beim Bürgerbüro des Amtes Bordesholm (Zimmer E6) gestellt werden.
- Entsprechende Formulare unter Formulardownload
- Erforderliche Unterlagen siehe Information Führerscheine
|
Lebensbescheinigung |
- – Persönliches Erscheinen notwendig
- – Ist persönliches Erscheinen gesundheitsbedingt nicht möglich, kann im Einzelfall Hausbesuch vereinbart werden
- – Bundespersonalausweis oder Reisepass
|
Lohnsteuerkarten |
ab dem 01.01.2011: wenden Sie sich bitte an das Finanzamt Neumünster, Bahnhofstraße 9, 24534 Neumünster, Tel. 04321-496-0 |
Ersatzlohnsteuerkarten |
ab dem 01.01.2011: wenden Sie sich bitte an das Finanzamt Neumünster, Bahnhofstraße 9, 24534 Neumünster, Tel. 04321-496-0 |
Personalausweis |
Nähere Informationen siehe Personalausweis |
vorläufiger Personalausweis |
Nähere Informationen siehe Personalausweis |
Reisepass |
Nähere Informationen siehe Reisepass |
Vorläufiger Reisepass |
Nähere Informationen siehe Reisepass |
Kinderreisepass
(nur für Personen bis 12 Jahre) |
nähere Informationen siehe Kinderreisepass |
Untersuchungsberechtigungsscheine
Info: Kann nur bis zum 18. Lebensjahr ausgestellt werden! |
- – Persönliches Erscheinen des Antragstellers oder seines gesetzlichen Vertreters (Elternteil) notwendig
- – Soweit vorhanden, Ausweisdokument
|
Ordnungsamt |
|
Gewerbeangelegenheiten |
- Bundespersonalausweis oder Reisepass
- Auszug aus dem Handelsregister (nur bei eingetragenen Firmen wie z.B. GmbH, AG usw.)
- Gebühr: Anmeldung: 25,00 Euro
- Abmeldung: kostenfrei (Formular)
|
Sozialbüro |
|
Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht und Telefongebührenermäßigung |
Bitte nehmen Sie unsere Beratung in Anspruch. Mitzubringende Unterlagen:
- Einkommensnachweis
- Nachweis zur Miethöhe
- ggf. Schwerbehindertenausweis
|
Wohnberechtigungsbescheinigung |
Einkommensnachweis |
Steueramt |
|
Hunde: An- und Abmeldung |
Abgabe eines ausgefüllten und unterschriebenen Vordrucks (Formulardownload) im Steueramt. Zur Inanspruchnahme von Steuerermäßigungen gibt es umfangreiche Bedingungen. Der Abdruck an dieser Stelle ist wegen des Umfanges leider nicht möglich. |
|
|
|
|
|
|