Bei Eheschließungen mit Auslandbeteiligung bitten wir um direkte Kontaktaufnahme mit dem Standesamt. Wir beraten Sie dann gern individuell bezüglich der beizubringenden Unterlagen.
Grundsätzlich soll die Anmeldung der Eheschließung durch beide Eheschließenden persönlich angemeldet werden.
Falls einer der Eheschließenden verhindert sein sollte, besteht die Möglichkeit, eine entsprechende Vollmacht des verhinderten Eheschließenden beizubringen.
Bitte nutzen Sie hierzu diesen Vordruck.