Sprungziele

An was muss ich denken?

Welche Unterlagen werden für die Anmeldung der Eheschließung benötigt?

Sollten Sie beide volljährig, deutsche Staatsangehörige, noch nie verheiratet gewesen sein und keine gemeinsamen Kinder haben, dann reichen in der Regel folgende Unterlagen aus:

  • gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • erweiterte Meldebescheinigung zur Vorlage beim Standesamt (zu erhalten von der Meldebehörde des Wohnortes)
  • aktuelle beglaubigte Abschrift des Geburtseintrages/ aktueller beglaubigter Geburtenregisterausdruck (erhalten Sie beim Standesamt Ihres Geburtsortes)

Wenn Sie und Ihr/e Partner/in gemeinsame Kinder haben, werden die Geburtsurkunden und ggfs. die Sorgerechtserklärungen benötigt.
Wenn Sie und/oder Ihr/e Partner/in schon einmal verheiratet waren und Ihr Familienstand somit geschieden/verwitwet lautet, benötigen Sie einen Nachweis der Vorehe sowie über die entsprechende Auflösung: 

  • beglaubigter Eheregisterausdruck mit Scheidungsvermerk oder 
  • Eheurkunde mit rechtskräftigem Scheidungsurteil
  • Eheurkunde und Sterbeurkunde der Ehefrau/des Ehemannes (bei verwitwet)

Bei Eheschließungen mit Auslandbeteiligung bitten wir um direkte Kontaktaufnahme mit dem Standesamt. Wir beraten Sie dann gern individuell bezüglich der beizubringenden Unterlagen. 
Grundsätzlich soll die Anmeldung der Eheschließung durch beide Eheschließenden persönlich angemeldet werden. 

Falls einer der Eheschließenden verhindert sein sollte, besteht die Möglichkeit, eine entsprechende Vollmacht des verhinderten Eheschließenden beizubringen. 

Bitte nutzen Sie hierzu diesen Vordruck.

Kosten zur Anmeldung der Eheschließung

  • Prüfung der Ehefähigkeit: 50,00 €
  • Prüfung der Ehefähigkeit mit Auslandsbeteiligung: 80,00 €
  • Vornahme der Eheschließung als nicht zuständiges Standesamt: 40,00 €
  • Erklärung eines Doppelnamen: 30,00 €
  • Außerhalb der üblichen Öffnungszeiten, innerhalb der Diensträume: 100,00 €
  • Innerhalb der üblichen Öffnungszeiten, außerhalb der Diensträume: 150,00 €
  • Außerhalb der üblichen Öffnungszeiten, außerhalb der Diensträume: 200,00 €

Urkunden    

  • Eheurkunde: 15,00 €
  • jede weitere Eheurkunde: 7,50 €
  • mehrsprachige Eheurkunde: 15,00 €
  • Bescheinigung über die Namensänderung: 15,00 €

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.